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Das Landgericht Chemnitz hat eine Klage des Textilherstellers Vowalon gegen die Ökostrom-Umlage abgewiesen.
Der Textilhersteller Vowalon aus Treuen im Vogtland hatte die Umlage über den Strompreis nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für verfassungswidrig angesehen. Das Unternehmen hatte deshalb gegen seinen regionalen Energieversorger enviaM aus Chemnitz auf Rückerstattung seiner bisherigen Zahlungen geklagt. Dabei hatte das Unternehmen sich auf ein Urteil aus dem Jahr 1994 zum sogenannten Kohlep
Freitag, 22.03.2013, 15:24 Uhr
Andreas Kögler
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