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Energie & Management > Windkraft Onshore - Weiter zu wenige Genehmigungen für den Ausbau
Quelle: Pixabay / Holger Schuea
Windkraft Onshore

Weiter zu wenige Genehmigungen für den Ausbau

Der Bundesverband Windenergie (BWE) sieht das vom Bund geforderte Ausbautempo für die Windkraft aktuell noch gefesselt durch fehlende Flächen und Genehmigungen in den Ländern.
In einem Webinar analysierte der Bundesverband Windenergie (BWE) am 24. Februar den Start des Windkraftausbaus ins neue Jahr. BWE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm sagte voraus, dass einstweilen der erhoffte Aufschwung nicht kommen werde. "Die Ausschreibung zum 1. Februar war mit Sicherheit unterzeichnet, da einer Verdreifachung der Ausschreibungsmenge auf 3.210 MW nur genehmigte Projekte von 2.700 MW gegenüber standen", konstatierte er.

Zudem sei die Branche durch die Erlösabschöpfung und extrem lange Lieferzeiten wichtiger Bauteile wie Transformatoren aktuell verunsichert. "In diesem Jahr gab es erst Genehmigungen für 51 neue Anlagen mit einer Leistung von 306 MW", stellte Axthelm fest. In diesem Tempo nütze das erhöhte Ausschreibungsvolumen nichts. Zum 1. Mai 2023 werden erneut 3.210 MW ausgeschrieben, für die es dann aber keine genehmigten Projekte gebe, die sich bewerben könnten, fürchtet Axthelm. "Die Bundesländer müssen endlich aktiv werden und die Genehmigungsbehörden zu mehr Tempo anhalten", forderte er.

Weiter hohes Tempo der Politik

Die Bundesregierung habe bereits im vergangenen Jahr viel wichtige Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und anderen Vorschriften auf den Weg gebracht, die den Ausbau voranbringen sollen, lobte Axthelm. Auch die Anhebung der Höchstwerte in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur sei richtig. Das hohe Tempo bei den energiepolitischen Beschlüssen und Gesetzesvorhaben setze sich auch im neuen Jahr fort, erwartet Axthelm. Da die aktuellen Strompreise kaum Einnahmen für den Staat aus der Erlösabschöpfung generierten, sollte diese zum frühest möglichen Zeitpunkt Mitte des Jahres wieder abgeschafft werden, fordert der Verband.

Seit Januar sind das neue Wind-an-Land Gesetz sowie die EU-Notfallverordnung in Kraft. Bei letzterer seien insbesondere die Artikel 5 zum Repowering und Artikel 6 zur Beschleunigung von Planungsverfahren für die Windenergie von Relevanz. Sie müssten nun schnell in nationales Recht überführt werden, damit in ihrer Geltungsdauer bis Mitte 2024 viele Anlagen genehmigt und gebaut werden. Hilfreich sei auch die Initiative zum Ausbau der Produktionskapazitäten für die Energiewende, die Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am 21. Februar vorgestellt hatte.
 
Ausblick auf die Gesetzesvorhaben für Windkraft 2023
 (zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken)
Quelle: BWE

Länder sind in der Pflicht

Habeck habe für 2023 zwei Windgipfel angekündigt für die ressortübergreifende Abstimmung mit anderen Ministerien. Für dieses Jahr fordert der BWE ein zentrales Beschleunigungsgesetz für mehr Genehmigungen, Erleichterungen im Bundesimmissionsschutzgesetz, klare Fristen für Genehmigungsbehörden und eine Digitalisierung der Antragsverfahren, effektivere Rechtsbehelfsverfahren sowie weitere Vereinfachungen für das Repowering. So müsse eine Duldungspflicht für Transporte von Windkraftanlagen und Zuleitungen erlassen werden, um den Bau zu beschleunigen, fordert der BWE.

Allein durch den Ersatz alter Anlagen könnten bis 2027 rund 15.000 MW mehr Windkraftleistung installiert werden und dies an bereits akzeptierten Standorten, warb Axthelm. An die Adresse der Bundesländer forderte er, schnellsten Flächen auszuweisen und Genehmigungen zu erteilen. Zudem sollten die Landesregierungen ihre Behörden darauf drängen, keine neuen Hürden wie Denkmalschutzvorbehalte oder einen Schreiadlerschutz wie in Mecklenburg-Vorpommern aufzustellen.

Freitag, 24.02.2023, 16:08 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Windkraft Onshore - Weiter zu wenige Genehmigungen für den Ausbau
Quelle: Pixabay / Holger Schuea
Windkraft Onshore
Weiter zu wenige Genehmigungen für den Ausbau
Der Bundesverband Windenergie (BWE) sieht das vom Bund geforderte Ausbautempo für die Windkraft aktuell noch gefesselt durch fehlende Flächen und Genehmigungen in den Ländern.
In einem Webinar analysierte der Bundesverband Windenergie (BWE) am 24. Februar den Start des Windkraftausbaus ins neue Jahr. BWE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm sagte voraus, dass einstweilen der erhoffte Aufschwung nicht kommen werde. "Die Ausschreibung zum 1. Februar war mit Sicherheit unterzeichnet, da einer Verdreifachung der Ausschreibungsmenge auf 3.210 MW nur genehmigte Projekte von 2.700 MW gegenüber standen", konstatierte er.

Zudem sei die Branche durch die Erlösabschöpfung und extrem lange Lieferzeiten wichtiger Bauteile wie Transformatoren aktuell verunsichert. "In diesem Jahr gab es erst Genehmigungen für 51 neue Anlagen mit einer Leistung von 306 MW", stellte Axthelm fest. In diesem Tempo nütze das erhöhte Ausschreibungsvolumen nichts. Zum 1. Mai 2023 werden erneut 3.210 MW ausgeschrieben, für die es dann aber keine genehmigten Projekte gebe, die sich bewerben könnten, fürchtet Axthelm. "Die Bundesländer müssen endlich aktiv werden und die Genehmigungsbehörden zu mehr Tempo anhalten", forderte er.

Weiter hohes Tempo der Politik

Die Bundesregierung habe bereits im vergangenen Jahr viel wichtige Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und anderen Vorschriften auf den Weg gebracht, die den Ausbau voranbringen sollen, lobte Axthelm. Auch die Anhebung der Höchstwerte in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur sei richtig. Das hohe Tempo bei den energiepolitischen Beschlüssen und Gesetzesvorhaben setze sich auch im neuen Jahr fort, erwartet Axthelm. Da die aktuellen Strompreise kaum Einnahmen für den Staat aus der Erlösabschöpfung generierten, sollte diese zum frühest möglichen Zeitpunkt Mitte des Jahres wieder abgeschafft werden, fordert der Verband.

Seit Januar sind das neue Wind-an-Land Gesetz sowie die EU-Notfallverordnung in Kraft. Bei letzterer seien insbesondere die Artikel 5 zum Repowering und Artikel 6 zur Beschleunigung von Planungsverfahren für die Windenergie von Relevanz. Sie müssten nun schnell in nationales Recht überführt werden, damit in ihrer Geltungsdauer bis Mitte 2024 viele Anlagen genehmigt und gebaut werden. Hilfreich sei auch die Initiative zum Ausbau der Produktionskapazitäten für die Energiewende, die Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am 21. Februar vorgestellt hatte.
 
Ausblick auf die Gesetzesvorhaben für Windkraft 2023
 (zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken)
Quelle: BWE

Länder sind in der Pflicht

Habeck habe für 2023 zwei Windgipfel angekündigt für die ressortübergreifende Abstimmung mit anderen Ministerien. Für dieses Jahr fordert der BWE ein zentrales Beschleunigungsgesetz für mehr Genehmigungen, Erleichterungen im Bundesimmissionsschutzgesetz, klare Fristen für Genehmigungsbehörden und eine Digitalisierung der Antragsverfahren, effektivere Rechtsbehelfsverfahren sowie weitere Vereinfachungen für das Repowering. So müsse eine Duldungspflicht für Transporte von Windkraftanlagen und Zuleitungen erlassen werden, um den Bau zu beschleunigen, fordert der BWE.

Allein durch den Ersatz alter Anlagen könnten bis 2027 rund 15.000 MW mehr Windkraftleistung installiert werden und dies an bereits akzeptierten Standorten, warb Axthelm. An die Adresse der Bundesländer forderte er, schnellsten Flächen auszuweisen und Genehmigungen zu erteilen. Zudem sollten die Landesregierungen ihre Behörden darauf drängen, keine neuen Hürden wie Denkmalschutzvorbehalte oder einen Schreiadlerschutz wie in Mecklenburg-Vorpommern aufzustellen.

Freitag, 24.02.2023, 16:08 Uhr
Susanne Harmsen

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