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Energie & Management > Recht - Klage gegen Erlösabschöpfung
Quelle: Fotolia / vege
Recht

Klage gegen Erlösabschöpfung

Mehrere Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen wollen juristisch gegen die Abschöpfung von überhöhten Gewinnen aus dem Stromverkauf vorgehen.
Rund 25 Betreibern von Solar-, Wind- und Biomassekraftwerken haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Erlösabschöpfung der Bundesregierung eingelegt. Sie halten diese für eine „unzulässige Sonderabgabe“, so die Rechtsanwaltskanzlei Raue, die die Unternehmen vertritt.

Angestoßen wurde die Klage vom Hamburger Unternehmen Lichtblick, einer Tochter des niederländischen Eneco-Konzerns. Zwar sei es sinnvoll, auch die Stromerzeuger zur Kasse zu bieten, um die Stromkunden zu entlasten. Die Erlösabschöpfung sei aber „das falsche Instrument“, heißt es von dort. Stattdessen plädieren die klagenden Unternehmen für eine „Übergewinnsteuer“, wie sie auch von der Öl- oder Kohlebranche erhoben werde.

Die im Dezember im vergangenen Jahr eingeführte Erlösabschöpfung könne dazu führen, dass Stromerzeuger mit ihren Anlagen Verluste machen. Ein Problem sei, dass der Gesetzgeber bei der Ermittlung der Erlösabschöpfung überwiegend fiktive Erlöse annehme. Die Regelung könne bei besonders hohen Börsenpreisen dazu führen, dass die gesamte EEG-Vergütung einer Anlage wieder abgeschöpft werde, so Lichtblick.

„Während Steuern nur auf Gewinne anfallen – also auf die Differenz zwischen realen Einnahmen und Ausgaben – schöpft der Gesetzgeber bei Stromerzeugern fiktive Einnahmen ohne Rücksicht auf die Ausgaben ab.“ Dass der Eingriff der Regierung negative Auswirkungen habe, sehe man am PPA-Markt. Der Markt für langfristige Lieferverträge, die für die Versorgung von Haushalten und Unternehmen mit Ökostrom eine wichtige Rolle spielen und langfristig stabile Preise garantieren, sei während des Abschöpfungszeitraums zurückgegangen.

Dass Bundeswirtschaftsminister Habeck, die Erlösabschöpfung im Juni auslaufen lassen will, spielt für die Unternehmen keine Rolle. Es gehe dabei um eine „verfassungsrechtliche Grundsatzfrage“.

 

Montag, 13.03.2023, 16:06 Uhr
Stefan Sagmeister
Energie & Management > Recht - Klage gegen Erlösabschöpfung
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Klage gegen Erlösabschöpfung
Mehrere Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen wollen juristisch gegen die Abschöpfung von überhöhten Gewinnen aus dem Stromverkauf vorgehen.
Rund 25 Betreibern von Solar-, Wind- und Biomassekraftwerken haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Erlösabschöpfung der Bundesregierung eingelegt. Sie halten diese für eine „unzulässige Sonderabgabe“, so die Rechtsanwaltskanzlei Raue, die die Unternehmen vertritt.

Angestoßen wurde die Klage vom Hamburger Unternehmen Lichtblick, einer Tochter des niederländischen Eneco-Konzerns. Zwar sei es sinnvoll, auch die Stromerzeuger zur Kasse zu bieten, um die Stromkunden zu entlasten. Die Erlösabschöpfung sei aber „das falsche Instrument“, heißt es von dort. Stattdessen plädieren die klagenden Unternehmen für eine „Übergewinnsteuer“, wie sie auch von der Öl- oder Kohlebranche erhoben werde.

Die im Dezember im vergangenen Jahr eingeführte Erlösabschöpfung könne dazu führen, dass Stromerzeuger mit ihren Anlagen Verluste machen. Ein Problem sei, dass der Gesetzgeber bei der Ermittlung der Erlösabschöpfung überwiegend fiktive Erlöse annehme. Die Regelung könne bei besonders hohen Börsenpreisen dazu führen, dass die gesamte EEG-Vergütung einer Anlage wieder abgeschöpft werde, so Lichtblick.

„Während Steuern nur auf Gewinne anfallen – also auf die Differenz zwischen realen Einnahmen und Ausgaben – schöpft der Gesetzgeber bei Stromerzeugern fiktive Einnahmen ohne Rücksicht auf die Ausgaben ab.“ Dass der Eingriff der Regierung negative Auswirkungen habe, sehe man am PPA-Markt. Der Markt für langfristige Lieferverträge, die für die Versorgung von Haushalten und Unternehmen mit Ökostrom eine wichtige Rolle spielen und langfristig stabile Preise garantieren, sei während des Abschöpfungszeitraums zurückgegangen.

Dass Bundeswirtschaftsminister Habeck, die Erlösabschöpfung im Juni auslaufen lassen will, spielt für die Unternehmen keine Rolle. Es gehe dabei um eine „verfassungsrechtliche Grundsatzfrage“.

 

Montag, 13.03.2023, 16:06 Uhr
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