Seit November 2001 müssen Kunden der Wienstrom GmbH die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) mit 0,7427 Ct/kWh subventionieren.
Die Niederösterreichische Wirtschaftskammer hat nun ein Rechtsgutachten präsentiert, nach dem Stromverbraucher in ganz Niederösterreich nicht verpflichtet sind, den Wiener KWK-Zuschlag zu bezahlen. Diese Kunden seien nicht an die Zuschlagsverordnung des Landeshauptmanns von Wien gebunden, heißt es in dem Gutachten.Das „Zusatzbrot“, das sich die Wienstrom mit der Ausweitung des
Donnerstag, 24.01.2002, 15:24 Uhr
Andreas Kögler
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