Die Gutachter, die für das Bundeswirtschaftsministerium die „Einführung wettbewerblicher Elemente in die Wasserversorgung“ untersucht haben, wollen die Kommunen nicht aus diesem Aufgabenbereich verdrängen.
Sie halten es weiterhin für deren gutes Recht, die Versorgung der Bürger mit Trinkwasser im Sinne der Daseinsvorsorge in eigener Verantwortung zu betreiben. Eindeutig positiv beurteilen sie auch den Service der Wasserwerke: „Die vergleichsweise hohe Qualität des Leistungsangebots deutscher Wasserversorger ist weitestgehend unumstritten“
Donnerstag, 15.03.2001, 17:04 Uhr
Peter Focht
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