E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Wärme - Wärmepumpen-Branche fordert Strompreis-Senkung
Quelle: Shutterstock / JPC-PROD
Wärme

Wärmepumpen-Branche fordert Strompreis-Senkung

Der Bundesverband Wärmepumpe fordert von der Bundesregierung klare Rahmenbedingungen für den Wärmepumpen-Hochlauf. Dazu gehört für den BWP, den Strompreis zu entlasten.
Es gibt nun einen offiziellen Gesetzesentwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) hat den GEG-Entwurf am 5. ​April zum Anlass genommen, noch einmal seine Forderungen in einem Pressegespräch zu erläutern. Seit eineinhalb Jahren bereite sich die Branche auf die 65-Prozent-Vorgabe vor: „Die Absatzzahlen der Branche brechen immer wieder neue Rekorde und befinden sich voll auf Zielkurs. Hersteller, Fachhandwerk und viele andere machen ihre Hausaufgaben – jetzt ist die Bundesregierung an der Reihe, klare Regeln zu schaffen“, sagte BWP-Geschäftsführer Martin Sabel.

Von 2024 an soll nach dem Entwurf jede neu eingebaute Heizung möglichst zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dazu zählen etwa Wärmepumpen und Solarthermie-Anlagen, aber auch Hybridsysteme. Wärmepumpen-Hybridheizungen können aus einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe in Kombination mit einer Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstoff-Feuerung bestehen.

Öl- und Gasheizungen dürfen weiter betrieben und kaputte Heizungen repariert werden. Sollte dies nicht möglich sein, sollen Übergangsfristen den Austausch erleichtern. Das Gesetz bedeutet ein Ende auf Raten für konventionelle Öl- und Gasheizungen.

Die zwei steuerlichen Forderungen

Der BWP fordert von der Bundesregierung „klare Rahmenbedingungen für den bereits vereinbarten Wärmepumpen-Hochlauf“. Fern- und Nahwärmenetze sowie Wärmepumpen seien die Schlüsseltechnologien für die Wärmewende, so Sabel. Neben der zügigen Umsetzung der GEG-Novelle und einer gezielt aufzustockenden Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) solle eine deutliche Entlastung des Strompreises in den Fokus genommen werden. Über die Absenkung der Stromsteuer auf das zulässige Minimum von 0,1 Cent/kWh und die Absenkung der Mehrwertsteuer für Wärmepumpenstrom auf 7 Prozent würden die Anreize für den Wärmepumpeneinsatz steigen, so der Verband.
 
 
Diese Maßnahmen würden zum einen direkt bei den Verbrauchskosten ansetzen und Mietende unmittelbar entlasten. Zum anderen ließen sie sich zeitlich gut steuern und sich an die zu erwartende Marktpreis-Entwicklung anpassen.

​Verunsicherung durch Zulassung von H2-ready-Gaskesseln

Kritik übte der Verband dahingehend, dass Gasheizungen im GEG-Entwurf in bestimmten Fällen zulässig bleiben. Nach Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) soll es folgende Regelung geben: H2-ready-Gasheizungen, also Heizungen, die heute noch Gas verbrennen und die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind, sind auch künftig möglich, dürfen aber nur dann eingebaut werden, wenn es einen rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt und die Heizungen von 2030 an mindestens 50 Prozent Biomethan und von 2035 an mindestens 65 Prozent Wasserstoff aus einem Wasserstoffnetz beziehen.

Im Zusammenwirken mit den "falsch" gestellten Energiepreisen könnte nach Ansicht des BWP bei Verbrauchern die Erwartung entstehen, dass sich diese Option auch in der Breite des Gebäudebestands einsetzen ließe. „Es ist Aufgabe der Politik, falschen Erwartungen entgegenzutreten. Denn überall dort, wo die Umstellung zu Wasserstoff dann nicht gelingt, drohen fehlgeschlagene Investitionen und enorme Kostenbelastungen für die Steuerzahler und all diejenigen, die im falschen Glauben in eine H2-ready-Heizung investiert haben“, so die Argumentation des Wärmepumpen-Verbandes.

Die Bundesregierung hat 500.000 neu installierte Wärmepumpen pro Jahr von 2024 an als Ziel gesetzt. Mit dem Ziel alleine könnte aber der ambitionierte Wärmepumpen-Hochlauf ins Stocken geraten, warnte Sabel: „Gibt das GEG keine klare Richtung vor, dann muss es umso deutlichere Anreize über den Strompreis und die Förderung geben.“

​Einschätzungen zur Preisentwicklung

Denn auch das wurde bei dem Pressegespräch klar: Die Branchen-Experten rechnen nicht damit, dass der Preis für Wärmepumpen vor dem Jahr 2025 sinken wird. „Der schnelle Hochlauf wirkt dem entgegen“, sagte Kai Schiefelbein, Geschäftsführer beim Wärmepumpenhersteller Stiebel Eltron sowie stellvertretender Vorsitzender beim BWP. Zum Beispiel würden aufgrund der Nachfrage bestimmte Komponenten für Wärmepumpen hoch bleiben und damit auch der Preis. „Aber bis 2030 könnte sich der Wärmepumpen-Preis dann wohl um rund 40 Prozent verringen“, schätzte Schiefelbein. 

Absatzzahlen für Heizungswärmepumpen hierzulande*
JahrAbsatzzahlen
201666.500
201778.000
201884.000
201986.000
2020120.000
2021154.000
2022236.000
*Zahlen enthalten Luft-Wasser-Wärmepumpen und erdgekoppelte Wärmepumpen

Weitere Informationen zum Gesetzesentwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat das BMWK auf www.energiewechsel.de zusammengestellt. 

Mittwoch, 5.04.2023, 13:17 Uhr
Heidi Roider
Energie & Management > Wärme - Wärmepumpen-Branche fordert Strompreis-Senkung
Quelle: Shutterstock / JPC-PROD
Wärme
Wärmepumpen-Branche fordert Strompreis-Senkung
Der Bundesverband Wärmepumpe fordert von der Bundesregierung klare Rahmenbedingungen für den Wärmepumpen-Hochlauf. Dazu gehört für den BWP, den Strompreis zu entlasten.
Es gibt nun einen offiziellen Gesetzesentwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) hat den GEG-Entwurf am 5. ​April zum Anlass genommen, noch einmal seine Forderungen in einem Pressegespräch zu erläutern. Seit eineinhalb Jahren bereite sich die Branche auf die 65-Prozent-Vorgabe vor: „Die Absatzzahlen der Branche brechen immer wieder neue Rekorde und befinden sich voll auf Zielkurs. Hersteller, Fachhandwerk und viele andere machen ihre Hausaufgaben – jetzt ist die Bundesregierung an der Reihe, klare Regeln zu schaffen“, sagte BWP-Geschäftsführer Martin Sabel.

Von 2024 an soll nach dem Entwurf jede neu eingebaute Heizung möglichst zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dazu zählen etwa Wärmepumpen und Solarthermie-Anlagen, aber auch Hybridsysteme. Wärmepumpen-Hybridheizungen können aus einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe in Kombination mit einer Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstoff-Feuerung bestehen.

Öl- und Gasheizungen dürfen weiter betrieben und kaputte Heizungen repariert werden. Sollte dies nicht möglich sein, sollen Übergangsfristen den Austausch erleichtern. Das Gesetz bedeutet ein Ende auf Raten für konventionelle Öl- und Gasheizungen.

Die zwei steuerlichen Forderungen

Der BWP fordert von der Bundesregierung „klare Rahmenbedingungen für den bereits vereinbarten Wärmepumpen-Hochlauf“. Fern- und Nahwärmenetze sowie Wärmepumpen seien die Schlüsseltechnologien für die Wärmewende, so Sabel. Neben der zügigen Umsetzung der GEG-Novelle und einer gezielt aufzustockenden Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) solle eine deutliche Entlastung des Strompreises in den Fokus genommen werden. Über die Absenkung der Stromsteuer auf das zulässige Minimum von 0,1 Cent/kWh und die Absenkung der Mehrwertsteuer für Wärmepumpenstrom auf 7 Prozent würden die Anreize für den Wärmepumpeneinsatz steigen, so der Verband.
 
 
Diese Maßnahmen würden zum einen direkt bei den Verbrauchskosten ansetzen und Mietende unmittelbar entlasten. Zum anderen ließen sie sich zeitlich gut steuern und sich an die zu erwartende Marktpreis-Entwicklung anpassen.

​Verunsicherung durch Zulassung von H2-ready-Gaskesseln

Kritik übte der Verband dahingehend, dass Gasheizungen im GEG-Entwurf in bestimmten Fällen zulässig bleiben. Nach Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) soll es folgende Regelung geben: H2-ready-Gasheizungen, also Heizungen, die heute noch Gas verbrennen und die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind, sind auch künftig möglich, dürfen aber nur dann eingebaut werden, wenn es einen rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt und die Heizungen von 2030 an mindestens 50 Prozent Biomethan und von 2035 an mindestens 65 Prozent Wasserstoff aus einem Wasserstoffnetz beziehen.

Im Zusammenwirken mit den "falsch" gestellten Energiepreisen könnte nach Ansicht des BWP bei Verbrauchern die Erwartung entstehen, dass sich diese Option auch in der Breite des Gebäudebestands einsetzen ließe. „Es ist Aufgabe der Politik, falschen Erwartungen entgegenzutreten. Denn überall dort, wo die Umstellung zu Wasserstoff dann nicht gelingt, drohen fehlgeschlagene Investitionen und enorme Kostenbelastungen für die Steuerzahler und all diejenigen, die im falschen Glauben in eine H2-ready-Heizung investiert haben“, so die Argumentation des Wärmepumpen-Verbandes.

Die Bundesregierung hat 500.000 neu installierte Wärmepumpen pro Jahr von 2024 an als Ziel gesetzt. Mit dem Ziel alleine könnte aber der ambitionierte Wärmepumpen-Hochlauf ins Stocken geraten, warnte Sabel: „Gibt das GEG keine klare Richtung vor, dann muss es umso deutlichere Anreize über den Strompreis und die Förderung geben.“

​Einschätzungen zur Preisentwicklung

Denn auch das wurde bei dem Pressegespräch klar: Die Branchen-Experten rechnen nicht damit, dass der Preis für Wärmepumpen vor dem Jahr 2025 sinken wird. „Der schnelle Hochlauf wirkt dem entgegen“, sagte Kai Schiefelbein, Geschäftsführer beim Wärmepumpenhersteller Stiebel Eltron sowie stellvertretender Vorsitzender beim BWP. Zum Beispiel würden aufgrund der Nachfrage bestimmte Komponenten für Wärmepumpen hoch bleiben und damit auch der Preis. „Aber bis 2030 könnte sich der Wärmepumpen-Preis dann wohl um rund 40 Prozent verringen“, schätzte Schiefelbein. 

Absatzzahlen für Heizungswärmepumpen hierzulande*
JahrAbsatzzahlen
201666.500
201778.000
201884.000
201986.000
2020120.000
2021154.000
2022236.000
*Zahlen enthalten Luft-Wasser-Wärmepumpen und erdgekoppelte Wärmepumpen

Weitere Informationen zum Gesetzesentwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat das BMWK auf www.energiewechsel.de zusammengestellt. 

Mittwoch, 5.04.2023, 13:17 Uhr
Heidi Roider

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.