Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht für EEG-Anlagen technische Einrichtungen vor, mit denen der Netzbetreiber die Einspeiseleistung aus der Ferne regeln kann. Die Bundesnetzagentur hat dazu ein Positionspapier veröffentlicht.
Nach § 6 Abs. 1 EEG müssen Erneuerbare-Energien-, Grubengas- und KWK Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW über technische Einrichtungen verfügen, mit denen der Netzbetreiber die Einspeiseleistung ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann. Für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 100 kW sieht § 6 Abs. 2 EE
Donnerstag, 20.12.2012, 14:55 Uhr
Michael Pecka
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