Fotolia.com, Gina Sanders
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Sonderregelungen für Netzbetreiber verlängert, mit denen sie ein unteres Preislimit beim Verkauf von Ökostrom an der Börse erhalten.
Mit der von der Netzagentur erlassenen „Zweiten Änderungsverordnung zur Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung", wie das in
amtsdeutsch so heißt, wird die Option in Ausnahmefällen Strom aus EEG-Anlagen preislimitiert verkaufen zu können, bis zum 28. Februar 2015 verlängert. Die Behörde will damit Anreize für eine bestmögliche Vermarktung von EEG-Strom schaffen. Ursprüng
Mittwoch, 27.02.2013, 16:09 Uhr
Kai Eckert
© 2024 Energie & Management GmbH