Die VNG Verbundnetz Gas AG, Leipzig, geht im Streit mit der Bundesregierung um Folgekosten des Straßenbaus vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Während die bundeseigene Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH (Deges) darauf beharrt, dass VNG für die Verlegung der Leitungen aufkommen muss, beruft sich das Gasunternehmen auf den Einigungsvertrag. Danach gelte aufgrund der umfangreichen Straßenarbeiten bis 2010 eine Übergangsregelung, die das Gasunternehmen nicht mit den vollen Kosten belaste. Außerdem sei es auch in Westdeutschla
Donnerstag, 3.08.2000, 16:40 Uhr
Stefan Schroeter
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