Die Frage, mit welchen Mehrkosten aus dem EEG und dem KWK-Gesetz industrielle Stromkunden belastet werden dürfen, hält der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft für offen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) habe im Dezember 2003 lediglich in zwei individuellen Fällen geurteilt, dass die EEG- und KWK-Mehrkosten aufgrund der allgemeinen Steuer- und Abgabenklauseln der Sonderverträge von Stromversorgern an die Kunden weiter gegeben werden können. Die Entscheidung über die umstrittene Höhe der Mehrbelastungen habe aber der BGH an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurück verw
Montag, 23.02.2004, 16:16 Uhr
Jan Mühlstein
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