Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Dezember 2003 den Stromversorgern zwar Recht gegeben, die durch EEG und KWK-Gesetz verursachten Mehrkosten an Sondervertragskunden weiter geben zu können, nicht aber über den Umfang der berechtigten Förderung entschieden.
Der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft weist deshalb darauf hin, dass in noch offenen Verfahren die Höhe der Zusatzbelastung genau geprüft werden sollte.Laut VIK fordere auch das Oberlandesgericht Düsseldorf nun vom betroffenen Stromversorger einen Nachweis der Mehrkosten an, die ihm aus den beiden Gesetzen entstanden sind. Das Gericht habe in einem „richter
Dienstag, 11.05.2004, 12:20 Uhr
Jan Mühlstein
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