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Die im Verein Nachhaltige Energien organisierten Betreiber von Biogasanlagen haben am 19. Mai wie angekündigt Beschwerde gegen die Verletzung des Bestandsschutzes von Biogasanlagen durch das aktuelle Erneuerbare-Energien-Gesetz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Als „unverhältnismäßig und sinnlos“ sowie als „massiven Eingriff“ in den bis zum vergangenen Jahr durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantierten Bestandsschutz bewertet der Regensburger Rechtsanwalt Helmut Loibl die mit der letzten Novelle im Jahr 2014 eingeführte Höchstbemessungsleistung für Biogasanlagen, die die EEG-Vergütung für die Stromproduktion auf 95
Dienstag, 19.05.2015, 13:58 Uhr
Peter Focht
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