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Wegen fehlender Übergangsvorschriften für baurechtlich genehmigte Biogasanlagen im EEG 2014 beschreitet ein Brandburger Landwirt den Weg zum Bundesverfassungsgericht.
Das aktuelle EEG beinhaltet eine Übergangsregelung, laut der Betreiber von Biogasanlagen, die bereits vor dem 23. Januar 2014 über eine Genehmigung verfügten, dann noch unter die Vergütungsregelung des EEG 2012 fallen, wenn sie ihre Anlage zwar nach dem 1. August 2014, aber noch vor
Donnerstag, 20.08.2015, 16:49 Uhr
Michael Pecka
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