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Energie & Management > Recht - Verbraucherzentrale prüft Musterklage gegen Grundversorger
Quelle: Shutterstock
Recht

Verbraucherzentrale prüft Musterklage gegen Grundversorger

Der Verbraucherverband VZBV sieht das Splitting von Grundversorgungstarifen weiterhin als ungesetzmäßig an.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) will juristisch gegen die Aufteilung der Grundversorgungstarife vorgehen. "Wir prüfen rechtliche Schritte in Form einer Musterfeststellungsklage", teilte der Verband mit. Er sucht nun im Internet nach betroffenen Verbrauchern, die den VZBV unterstützen. Denn für die Prüfung einer Musterfeststellungsklage seien Meldungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern notwendig.

"Viele Grundversorger bürden die erhöhten Beschaffungskosten auf dem Energiemarkt vor allem den Neukundinnen und Neukunden auf. Damit schaffen sie ein aus unserer Sicht unzulässiges Zweiklassensystem", heißt es beim VZBV als Begründung. Die neuen Tarife beträfen auch Kunden, die nicht von der Einstellung der Energielieferung von Discountern betroffen waren, beispielsweise solche, die nur in eine andere Wohnung umgezogen seien.

Mittwoch, 16.03.2022, 11:40 Uhr
Stefan Sagmeister
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Verbraucherzentrale prüft Musterklage gegen Grundversorger
Der Verbraucherverband VZBV sieht das Splitting von Grundversorgungstarifen weiterhin als ungesetzmäßig an.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) will juristisch gegen die Aufteilung der Grundversorgungstarife vorgehen. "Wir prüfen rechtliche Schritte in Form einer Musterfeststellungsklage", teilte der Verband mit. Er sucht nun im Internet nach betroffenen Verbrauchern, die den VZBV unterstützen. Denn für die Prüfung einer Musterfeststellungsklage seien Meldungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern notwendig.

"Viele Grundversorger bürden die erhöhten Beschaffungskosten auf dem Energiemarkt vor allem den Neukundinnen und Neukunden auf. Damit schaffen sie ein aus unserer Sicht unzulässiges Zweiklassensystem", heißt es beim VZBV als Begründung. Die neuen Tarife beträfen auch Kunden, die nicht von der Einstellung der Energielieferung von Discountern betroffen waren, beispielsweise solche, die nur in eine andere Wohnung umgezogen seien.

Mittwoch, 16.03.2022, 11:40 Uhr
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