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Energie & Management > Vertrieb - Langericht untersagt Hildesheimer Versorger gesplittete Stromtarife
Quelle: Fotolia / ty
Vertrieb

Langericht untersagt Hildesheimer Versorger gesplittete Stromtarife

Der Hildesheimer Energieversorger EVI darf keine unterschiedlichen Tarife in der Grund- und Ersatzversorgung verlangen. Der Ökoenergie-Anbieter Lichtblick setzte sich vor Gericht durch.
Erneut hat ein Gericht die Praxis beanstandet, dass Versorger Kundinnen und Kunden in Grund- und Ersatzversorgung unterschiedlich behandeln. Das Landgericht Hannover folgte der Argumentation des Ökostromanbieters Lichtblick und untersagte der EVI Energieversorgung Hildesheim die unterschiedliche Tarifgestaltung.

Die Rechtsprechung in dieser Frage ist bundesweit uneinheitlich. So hatte beispielsweise die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen keinen Erfolg mit ihrem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Kölner Rheinenergie. In von Lichtblick angestrengten Verfahren gegen die Energieunternehmen Mainova (Frankfurt) und die Stadtwerke Pforzheim hingegen untersagten Gerichte im Februar unterschiedliche Tarife für Bestands- und Neukunden. Verfahren gehen unterdessen in die nächsten Instanzen.

Die gegenteiligen Entscheidungen von Gerichten würden sich nach Ansicht von Lichtblick-Jurist Markus Adam nicht durchsetzen. "Sie lassen die kartellrechtlichen Vorgaben außer Acht", so Adam. So ist in Baden-Württemberg auch die Landeskartellbehörde mit den Tarifen der Stadtwerke Pforzheim befasst. Lichtblick fordert eine Reform der Grund- und Ersatzversorgung hin zu mehr Wettbewerb. Denn "die Tatsache, dass den regionalen Strom-Monopolisten jährlich automatisch hunderttausende Kunden per Gesetz zufallen, stärkt ihre marktbeherrschende Rolle", so Adam.

Hintergrund aller Verfahren sind die Turbulenzen auf den Energiemärkten, nachdem Billiganbieter wie Stromio und Gas.de im vergangenen Herbst ihre Versorgung eingestellt und Belieferungsverträge einseitig gekündigt hatten. Tausende Kundinnen und Kunden waren betroffen und kamen bei den jeweiligen Grundversorgern unter. In vielen Fällen, Lichtblick spricht von "hunderten Stadtwerken", habe die neue Kundschaft erheblich höhere Preise für Strom und Gas zahlen müssen. Versorger argumentierten, sie müssten nicht einkalkulierte Energiemengen nachordern und diese selbst zu enorm höheren Preisen einkaufen.

Donnerstag, 10.03.2022, 17:00 Uhr
Volker Stephan
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Langericht untersagt Hildesheimer Versorger gesplittete Stromtarife
Der Hildesheimer Energieversorger EVI darf keine unterschiedlichen Tarife in der Grund- und Ersatzversorgung verlangen. Der Ökoenergie-Anbieter Lichtblick setzte sich vor Gericht durch.
Erneut hat ein Gericht die Praxis beanstandet, dass Versorger Kundinnen und Kunden in Grund- und Ersatzversorgung unterschiedlich behandeln. Das Landgericht Hannover folgte der Argumentation des Ökostromanbieters Lichtblick und untersagte der EVI Energieversorgung Hildesheim die unterschiedliche Tarifgestaltung.

Die Rechtsprechung in dieser Frage ist bundesweit uneinheitlich. So hatte beispielsweise die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen keinen Erfolg mit ihrem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Kölner Rheinenergie. In von Lichtblick angestrengten Verfahren gegen die Energieunternehmen Mainova (Frankfurt) und die Stadtwerke Pforzheim hingegen untersagten Gerichte im Februar unterschiedliche Tarife für Bestands- und Neukunden. Verfahren gehen unterdessen in die nächsten Instanzen.

Die gegenteiligen Entscheidungen von Gerichten würden sich nach Ansicht von Lichtblick-Jurist Markus Adam nicht durchsetzen. "Sie lassen die kartellrechtlichen Vorgaben außer Acht", so Adam. So ist in Baden-Württemberg auch die Landeskartellbehörde mit den Tarifen der Stadtwerke Pforzheim befasst. Lichtblick fordert eine Reform der Grund- und Ersatzversorgung hin zu mehr Wettbewerb. Denn "die Tatsache, dass den regionalen Strom-Monopolisten jährlich automatisch hunderttausende Kunden per Gesetz zufallen, stärkt ihre marktbeherrschende Rolle", so Adam.

Hintergrund aller Verfahren sind die Turbulenzen auf den Energiemärkten, nachdem Billiganbieter wie Stromio und Gas.de im vergangenen Herbst ihre Versorgung eingestellt und Belieferungsverträge einseitig gekündigt hatten. Tausende Kundinnen und Kunden waren betroffen und kamen bei den jeweiligen Grundversorgern unter. In vielen Fällen, Lichtblick spricht von "hunderten Stadtwerken", habe die neue Kundschaft erheblich höhere Preise für Strom und Gas zahlen müssen. Versorger argumentierten, sie müssten nicht einkalkulierte Energiemengen nachordern und diese selbst zu enorm höheren Preisen einkaufen.

Donnerstag, 10.03.2022, 17:00 Uhr
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