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Energie & Management > Politik - Verbände nennen Energiesparpflichten
Quelle: Shutterstock / canadastock
Politik

Verbände nennen Energiesparpflichten "nicht zielführend"

Die Verordnungen des Bundeskabinetts zum Energiesparen in öffentlichen und privaten Gebäuden und Informationspflichten zum Energieverbrauch stoßen auf Kritik bei den Betroffenen.
Die rechtlich bindenden und verpflichtenden Verordnungen vom 24. August sehen Umsetzungspflichten zu Empfehlungen aus den Energieaudits von Unternehmen vor. Außerdem wird Energiesparen in öffentlichen und privaten Gebäuden verpflichtend sowie Informationen zum Energieverbrauch. In der Summe will die Bundesregierungen damit eine Einsparung von 20 Mrd. kWh Gas und 10 Mrd. kWh Strom erreichen. Das entspricht 20 % des durchschnittlichen Energieverbrauchs der letzten 5 Jahre, wie auch von der EU beschlossen. Verschiedene Verbände der Kommunen und Energiewirtschaft halten dies allerdings für nicht umsetzbar.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, sagte: „Wir sind uns mit der Bundesregierung einig, dass es wichtig ist, Verbraucherinnen und Verbrauchern schnellstmöglich Anreize zu Energieeinsparungen zu setzen.“ Viele Unternehmen hätten die Kapazitäten für individuelle Energiesparanfragen in den Servicezentren bereits stark ausgeweitet, die Nachfrage der Online-Angebote wächst enorm. Die beschlossenen Regelungen zur Verbrauchs- und Preisinformation trügen jedoch nicht dazu bei, die Kundinnen und Kunden anzusprechen und seien für die Unternehmen kaum umsetzbar, kritisierte Andreae.

Information von Millionen Kunden und Kundinnen nicht machbar

„Die Regelungen sehen vor, dass alle Gasversorgungsunternehmen und Wärmelieferanten, die Endkunden beliefern, diesen bis Ende September einmalig Informationen zum Gas- und Wärmeverbrauch der letzten Abrechnungsperiode und zu den Kosten mit aktuellen Preisen und dem Einsparpotenzial bei Raumtemperatursenkung übermitteln müssen“, dies sei nicht umsetzbar, so der BDEW. So ließen sich aus den Daten der Energielieferanten spezifische Informationen zu einzelnen Wohnungen nur dann ableiten, wenn sie direkt beliefert werden. Schätzungen der voraussichtlichen Energiekosten seien zudem ungenau und witterungsabhängig.

Für mehrere Millionen Gas- und Wärmekunden in Deutschland verlange eine Datenauswertung und Information der Haushalte eine entsprechende IT-Vorbereitung. „Dies führt zu weiteren Kosten im Unternehmen und bindet wiederum Kräfte, die für individuelle Beratung gebraucht werden“, sagte Andreae. Daher sei der Vorschlag des BDEW, allen Kunden zeitnah mit Beginn der Heizperiode eine generische, also nicht kundenspezifische Information zu den erwartbaren Preis- und Kostenentwicklungen zukommen zu lassen.

Städtetag sieht mangelnde Kontrollmöglichkeit

Erste Vorgaben der Bundesregierung sollen schon zum 1. September in Kraft treten und den Energieverbrauch bis Ende Februar 2023 drücken. Mit ihnen soll eine Gasnotfall-Situation in diesem und im nächsten Winter vermieden werden, bei der Gas für die Wirtschaft abgeschaltet werden könnte. Die beiden Energieeinsparverordnungen basieren auf dem Energiesicherungsgesetz (§ 30 EnSiG). Sie sollen die durch den Ukrainekrieg und verringerte russische Gaslieferungen gefährdete Versorgungssicherheit gewährleisten.
Der Deutsche Städtebund hält bestimmte Energiesparvorgaben für kaum überprüfbar.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd
Landsberg, sagte, ob Türen von Geschäften rund um die Uhr immer geschlossen sind, „werden wir nicht kontrollieren können“. Am Ende komme es immer auf die Vernunft der Menschen an. Vorgesehen ist auch ein Verzicht auf Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus ästhetischen oder repräsentativen Gründen. Auch Leuchtreklamen und Schaufenster sollen über Nacht dunkel bleiben.
Kommunalverbände warnten vor Einschränkungen von Dienstleistungen in Städten und Gemeinden durch steigende Energiepreise. 

So könne es bald Abstriche bei Bibliotheken geben, warnte eine Sprecherin des Deutschen Bibliotheksverbands laut der Tageszeitung Die Welt. 15 bis 20 % Energieeinsparung könnten nur „durch eventuelle Schließtage“ erreicht werden. Auch der Präsident des Deutschen Landkreistags, Reinhard Sager, befürchtete Angebotseinschränkungen etwa der Förderung von Kultur oder Vereinen. Auch Investitionen für Schulen oder Radwege könnten eingestellt werden. Viele Städte hätten schon Hallenbäder und Saunen geschlossen und beheizten Freibäder nicht mehr. Linksparteichefin Janine Wissler warnte vor solchen Einschränkungen, weil Menschen mit geringen Einkommen ohnehin schon von hohen Preisen für Energie und Lebensmittel betroffen seien.

Donnerstag, 25.08.2022, 11:50 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Verbände nennen Energiesparpflichten
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Politik
Verbände nennen Energiesparpflichten "nicht zielführend"
Die Verordnungen des Bundeskabinetts zum Energiesparen in öffentlichen und privaten Gebäuden und Informationspflichten zum Energieverbrauch stoßen auf Kritik bei den Betroffenen.
Die rechtlich bindenden und verpflichtenden Verordnungen vom 24. August sehen Umsetzungspflichten zu Empfehlungen aus den Energieaudits von Unternehmen vor. Außerdem wird Energiesparen in öffentlichen und privaten Gebäuden verpflichtend sowie Informationen zum Energieverbrauch. In der Summe will die Bundesregierungen damit eine Einsparung von 20 Mrd. kWh Gas und 10 Mrd. kWh Strom erreichen. Das entspricht 20 % des durchschnittlichen Energieverbrauchs der letzten 5 Jahre, wie auch von der EU beschlossen. Verschiedene Verbände der Kommunen und Energiewirtschaft halten dies allerdings für nicht umsetzbar.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, sagte: „Wir sind uns mit der Bundesregierung einig, dass es wichtig ist, Verbraucherinnen und Verbrauchern schnellstmöglich Anreize zu Energieeinsparungen zu setzen.“ Viele Unternehmen hätten die Kapazitäten für individuelle Energiesparanfragen in den Servicezentren bereits stark ausgeweitet, die Nachfrage der Online-Angebote wächst enorm. Die beschlossenen Regelungen zur Verbrauchs- und Preisinformation trügen jedoch nicht dazu bei, die Kundinnen und Kunden anzusprechen und seien für die Unternehmen kaum umsetzbar, kritisierte Andreae.

Information von Millionen Kunden und Kundinnen nicht machbar

„Die Regelungen sehen vor, dass alle Gasversorgungsunternehmen und Wärmelieferanten, die Endkunden beliefern, diesen bis Ende September einmalig Informationen zum Gas- und Wärmeverbrauch der letzten Abrechnungsperiode und zu den Kosten mit aktuellen Preisen und dem Einsparpotenzial bei Raumtemperatursenkung übermitteln müssen“, dies sei nicht umsetzbar, so der BDEW. So ließen sich aus den Daten der Energielieferanten spezifische Informationen zu einzelnen Wohnungen nur dann ableiten, wenn sie direkt beliefert werden. Schätzungen der voraussichtlichen Energiekosten seien zudem ungenau und witterungsabhängig.

Für mehrere Millionen Gas- und Wärmekunden in Deutschland verlange eine Datenauswertung und Information der Haushalte eine entsprechende IT-Vorbereitung. „Dies führt zu weiteren Kosten im Unternehmen und bindet wiederum Kräfte, die für individuelle Beratung gebraucht werden“, sagte Andreae. Daher sei der Vorschlag des BDEW, allen Kunden zeitnah mit Beginn der Heizperiode eine generische, also nicht kundenspezifische Information zu den erwartbaren Preis- und Kostenentwicklungen zukommen zu lassen.

Städtetag sieht mangelnde Kontrollmöglichkeit

Erste Vorgaben der Bundesregierung sollen schon zum 1. September in Kraft treten und den Energieverbrauch bis Ende Februar 2023 drücken. Mit ihnen soll eine Gasnotfall-Situation in diesem und im nächsten Winter vermieden werden, bei der Gas für die Wirtschaft abgeschaltet werden könnte. Die beiden Energieeinsparverordnungen basieren auf dem Energiesicherungsgesetz (§ 30 EnSiG). Sie sollen die durch den Ukrainekrieg und verringerte russische Gaslieferungen gefährdete Versorgungssicherheit gewährleisten.
Der Deutsche Städtebund hält bestimmte Energiesparvorgaben für kaum überprüfbar.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd
Landsberg, sagte, ob Türen von Geschäften rund um die Uhr immer geschlossen sind, „werden wir nicht kontrollieren können“. Am Ende komme es immer auf die Vernunft der Menschen an. Vorgesehen ist auch ein Verzicht auf Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus ästhetischen oder repräsentativen Gründen. Auch Leuchtreklamen und Schaufenster sollen über Nacht dunkel bleiben.
Kommunalverbände warnten vor Einschränkungen von Dienstleistungen in Städten und Gemeinden durch steigende Energiepreise. 

So könne es bald Abstriche bei Bibliotheken geben, warnte eine Sprecherin des Deutschen Bibliotheksverbands laut der Tageszeitung Die Welt. 15 bis 20 % Energieeinsparung könnten nur „durch eventuelle Schließtage“ erreicht werden. Auch der Präsident des Deutschen Landkreistags, Reinhard Sager, befürchtete Angebotseinschränkungen etwa der Förderung von Kultur oder Vereinen. Auch Investitionen für Schulen oder Radwege könnten eingestellt werden. Viele Städte hätten schon Hallenbäder und Saunen geschlossen und beheizten Freibäder nicht mehr. Linksparteichefin Janine Wissler warnte vor solchen Einschränkungen, weil Menschen mit geringen Einkommen ohnehin schon von hohen Preisen für Energie und Lebensmittel betroffen seien.

Donnerstag, 25.08.2022, 11:50 Uhr
Susanne Harmsen

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