Das Kammergericht Berlin hat den ostdeutschen Übertragungsnetzbetreiber Veag verurteilt, für rechtswidrig verweigerten Netzzugang einen Schadensersatz von 1,785 Mio. DM an Fortum Energie zu zahlen (Az. KartU 6516/00).
Damit wurde am 28. Oktober in zweiter Instanz das Urteil des Landgerichtes Berlin (Az. 16.O.652/99 Kart.) bestätigt. Bei dem seit zwei Jahren zwischen der Fortum Energie, dem deutschen Tochterunternehmen des finnischen Energiekonzerns Fortum, und der Berliner Veag schwellenden Rechtsstreit geht es um die Auslegung der Braunkohlenschutzklausel des Energiewirtschaftsgesetzes. In den Übergansvorschri
Montag, 5.11.2001, 15:27 Uhr
Jan Mühlstein
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