Bei der Errichtung von Windkraftanlagen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz und untersagte ein Windkraft-Projekt im Hunsrück.
Unabhängig davon hat das VG Karlsruhe den geplanten Bau von zwei Windparks wegen Verunstaltung des Landschaftsbildes gestoppt.
Das VG Koblenz wies mit seinem Urteil die Klage eines Anlagenbetreibers ab, der von der ortsansässigen Bauaufsichtsbehörde zunächst die Genehmigung für fünf Windkraftanlagen im Hunsrück bekommen hatte. Als sich später herausstellte, dass der genehmigte Abstand zu den Nachbargrundstücken nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach, widerrief die Behörde die Genehmigung und verlangte die sofortige Ein
Mittwoch, 19.02.2003, 12:23 Uhr
Michael Pecka
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