Für das Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen ist eine negative Stellungnahme der Naturschutzbehörde nicht bindend, so das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in seiner Begründung zum „Fall Lauterstein“.
Vor zwei Monaten (powernews berichtete) hatte das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim kassiert. Dieser hatte im April 2000 in einem Verfahren die Erteilung eines Bauvorbescheides für vier Windkraftanlagen im Landkreis Göppingen (Baden-Württemberg) abgelehnt, da die Naturschutzbehörde eine Verunstaltung der Landschaft befürchtete u
Mittwoch, 6.03.2002, 15:19 Uhr
Kai Eckert
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