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Energie & Management >  - Urteil: Meag darf keine Wechselgebühren verlangen

Urteil: Meag darf keine Wechselgebühren verlangen

Nach einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des OLG Naumburg darf die Mitteldeutsche Energieversorgung AG (Meag), Halle, künftig keine Gebühren mehr von Tarifkunden verlangen, die zu anderen Lieferanten wechseln wollen.
Die MEAG hatte bisher solche Gebühren erhoben, ein Wettbewerbsverein aus Köln klagte dagegen. Die anfallenden Wechselkosten müssten in den Netzkosten aufgefangen und damit auf alle Kunden umgelegt werden. Bei einer Umlage entstünden für den einzelnen Kunden nur geringe Mehrbelastungen, die durch den Wettbewerbsvorteil in Form einer Strompreis

Dienstag, 26.06.2001, 14:03 Uhr
Hans-Klaus Braunsperger
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Nach einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des OLG Naumburg darf die Mitteldeutsche Energieversorgung AG (Meag), Halle, künftig keine Gebühren mehr von Tarifkunden verlangen, die zu anderen Lieferanten wechseln wollen.
Die MEAG hatte bisher solche Gebühren erhoben, ein Wettbewerbsverein aus Köln klagte dagegen. Die anfallenden Wechselkosten müssten in den Netzkosten aufgefangen und damit auf alle Kunden umgelegt werden. Bei einer Umlage entstünden für den einzelnen Kunden nur geringe Mehrbelastungen, die durch den Wettbewerbsvorteil in Form einer Strompreis

Dienstag, 26.06.2001, 14:03 Uhr
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