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Wenn Strompreise wegen der Erhöhungen von Steuern oder Abgaben gestiegen sind, durften Kunden den Vertrag mit ihrem Anbieter nicht kündigen. Diese Sonderklausel ist nun ungültig.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 5. Juli über die Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. mit dem Aktenzeichen I-20 U 11/16 entschieden. Dies gab der Verein in einer Pressemitteilung noch am selben Tag bekannt. Die Klage richtete sich gegen die Stromio GmbH, die eine unzulässige Sonderklausel in ihre Verträge integrierte. Nach dieser Klausel wurde den Stromkunden das Sonderkü
Donnerstag, 7.07.2016, 12:03 Uhr
Sarah Gmell
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