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Die Entscheidung des Europäischen Gerichtes über das deutsche Fördersystem für erneuerbare Energien (EEG) stößt in der Branche auf Kritik.
Am 10. Mai hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die EEG-Umlage und die der Industrie gewährten Rabatte auf die Umlage Beihilfen im Sinne des EU-Rechts sind. Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) hat die Bundesregierung aufgefordert, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Für die Betreiber von Windrädern oder Solaranlagen habe das Urteil nach Ansicht des BEE „keine Au
Mittwoch, 11.05.2016, 09:24 Uhr
Tom Weingärtner
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