Der Umweltausschuss des Bundestages berät am morgigen Mittwoch über die Härtefallklausel zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Die Sonderregelung für die energieintensive Industrie soll kurzfristig erlassen und maximal bis zum 1. Juli 2004 befristet werden. Eine endgültige Regelung über nicht zumutbare Härtefälle für Unternehmen soll mit der bis Januar 2004 geplanten Novelle des EEG erfolgen.Um die Zusatzbelastung aus der Umlage der Förderung der erneuerbaren Energien auf die energieintensiven Betriebe abzufeder
Dienstag, 3.06.2003, 17:18 Uhr
Cerstin Gammelin
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