Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Härtefallregelung für stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, eine Wettbewerbsbeeinträchtigung durch unzumutbar hohe Stromkosten zu vermeiden.
Die neue Regelung ist bis 1. Juli 2004 befristet. Eine endgültige Regelung soll mit der grossen Novelle des EEG erfolgen, die für Ende 2003 geplant ist. Der Regelung zufolge können Unternehmen künftig teilweise und auf Antrag von der Umlage für den Bezug von Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) befreit werden. Betriebe, die von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen woll
Donnerstag, 10.04.2003, 14:35 Uhr
Cerstin Gammelin
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