Im Rechtsstreit mit der Stadtwerke Aachen AG (Stawag) um die Einhaltung von bestehenden Lieferverträgen hat die Thyssengas GmbH, Duisburg, Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Im Juni 2000 entschied das Landgericht Köln in erster Instanz, dass der seit 1984 - und damit vor der Liberalisierung des Energiemarktes - bestehende Liefervertrag den Wettbewerb auf dem Gasmarkt behindere. Zuletzt wies im November 2001 der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf eine weitere Klage der Thyssengas auf Feststellung des bestehenden Gasliefervertrages mit der Stawag ab. Nac
Mittwoch, 12.12.2001, 16:26 Uhr
Michael Pecka
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