Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat in zweiter Instanz eine Klage der Duisburger Thyssengas GmbH auf Feststellung des bestehenden Gasliefervertrages mit der Stadtwerke Aachen AG (Stawag) abgewiesen.
Im Zuge der Liberalisierung des deutschen Gasmarktes hatte die Stawag den bis 2003 bestehenden Liefervertrag mit Thyssengas als nicht mehr wirksam erachtet und seit Oktober 1999 Teilmengen von anderen Gasversorgern bezogen. Daraufhin hatte das Duisburger Unternehmen im November die Feststellungsklage eingereicht. Bereits im Juni des vergangen
Donnerstag, 8.11.2001, 15:25 Uhr
Andreas Kögler
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