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Energie & Management > Netznutzung - TEAG droht Kartellamts-Verfügung
Netznutzung

TEAG droht Kartellamts-Verfügung

Das Bundeskartellamt, Bonn, beabsichtigt, der Thüringer Energie AG (TEAG) in Erfurt die Erhebung missbräuchlich überhöhter Netznutzungsentgelte zu untersagen.
Ulf Böge, Präsident des Bundeskartellamtes sagte heute, man habe die Kostenkalkulation der Teag auf der Basis der von den Kartellbehörden in einem Arbeitsgruppenbericht vom April 2001 entwickelten Kriterien geprüft. Dabei habe sich der Anfangsverdacht nissbräuchlich überhöhter Netznutzungsentgelte bestätigt. Zudem hätten sich Indizien dafür ergeben, dass die Teag dem Netz sachfremde Kosten zusc

Dienstag, 17.12.2002, 11:55 Uhr
Cerstin Gammelin
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TEAG droht Kartellamts-Verfügung
Das Bundeskartellamt, Bonn, beabsichtigt, der Thüringer Energie AG (TEAG) in Erfurt die Erhebung missbräuchlich überhöhter Netznutzungsentgelte zu untersagen.
Ulf Böge, Präsident des Bundeskartellamtes sagte heute, man habe die Kostenkalkulation der Teag auf der Basis der von den Kartellbehörden in einem Arbeitsgruppenbericht vom April 2001 entwickelten Kriterien geprüft. Dabei habe sich der Anfangsverdacht nissbräuchlich überhöhter Netznutzungsentgelte bestätigt. Zudem hätten sich Indizien dafür ergeben, dass die Teag dem Netz sachfremde Kosten zusc

Dienstag, 17.12.2002, 11:55 Uhr
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