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Energie & Management > Stromnetz - Stromlieferantenwechsel an einem Tag soll möglich werden
Quelle: Shutterstock / Christian Schwier
Stromnetz

Stromlieferantenwechsel an einem Tag soll möglich werden

Ab 2026 soll der Stromlieferantenwechsel binnen 24 Stunden möglich sein. Die Bundesnetzagentur hat jetzt das Festlegungsverfahren eröffnet.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat ein Festlegungsverfahren für einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel binnen 24 Stunden (LFW24) eröffnet. Die jetzt zur Konsultation gestellten Vorgaben sollen es sowohl Letztverbrauchern als auch Anlagenbetreibern im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen ermöglichen, innerhalb eines Werktages den Lieferanten zu wechseln. Gleichzeitig sollen Lieferanten und Netzbetreiber die Option bekommen, die damit in Zusammenhang stehenden Prozesse weiter zu automatisieren.

Eine derart spürbare Reduktion der Prozessdauer könne nur durch eine umfassende Prozessoptimierung und -überarbeitung erzielt werden, teilte die Bundesnetzagentur am 14. Februar mit. Besonders hervorzuheben seien folgende geplante Änderungen:
  • Im Verfahren soll eine Konsolidierung der Vorgaben für erzeugende und verbrauchende Marktlokationen erfolgen. Sämtliche bisher in der MPES (Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen Strom) enthaltenen Vorgaben sollen in die GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) überführt und bei Bedarf aktualisiert werden.
  • Die Beschlusskammer beabsichtigt, die prozessuale Struktur der GPKE zu überarbeiten, um Prozesse zu optimieren und Clearingaufwände zu verringern. So sollen beispielsweise zukünftig Daten rund um die Bilanzierung und Netznutzungsabrechnung nicht mehr im Rahmen der Netznutzungsanmeldung versendet werden. Darüber hinaus soll die Rolle des Netzbetreibers als zentraler Verteiler der Stammdaten entfallen. Stattdessen erfolgt die Verteilung eines Stammdatums durch den jeweiligen Verantwortlichen. Zudem sehe die Beschlusskammer einen gesonderten Prozess für den Austausch von Stammdaten zur Bilanzkreistreue als geboten an, heißt es in der Mitteilung der Bundesnetzagentur.
  • Dem beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden soll ein Prozess zur kurzfristigen Ermittlung der MaLo-ID (Marktlokationsidentifikationsnummer) im Bedarfsfall vorgeschaltet werden. Dieser soll durch konkrete Prüfvorgaben und die Verwendung einer API-Schnittstelle so hochgradig automatisiert sein, dass eine Identifikation anhand bestimmter Parameter innerhalb von zwei Stunden erfolgen kann.
  • Die Bilanzierung einer Marktlokation sowie die Netznutzungsabrechnung sollen zukünftig zur Vermeidung zweier Bilanzierungssysteme ausschließlich nach dem Synchronmodell erfolgen. Das Asynchronmodell soll nicht mehr angewendet werden.
  • Die Beschlusskammer hält die Etablierung einer Informationsbereitstellung in Richtung des Anschlussnutzers über wichtige Parameter seiner Netzanschlusssituation (beispielsweise die Ausstattung mit einer bestimmten Messtechnik, die Wahl eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers, das Vorhandensein von flexiblen Verbrauchseinrichtungen oder eine Eigenversorgung aus EE-Anlagen) durch den Netzbetreiber für unabdingbar und beabsichtigt eine dahingehende Informationspflicht festzulegen.
Die Neuregelung setzt den Paragrafen 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) um. Dieser sieht vor, dass spätestens ab dem 1. Januar 2026 der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden durchführbar und an jedem Werktag möglich sein. Diese Wechselfrist spiegelt die Vorgaben der entsprechenden EU-Richtlinie (2019/944, Artikel 12, Absatz 1) wider.

Weitere Informationen sowie die zur öffentlichen Konsultation gestellten Inhalte stellt die Bundesnetzagentur auf ihren Internetseiten bereit. Die Abgabe von Konsultationsbeiträgen ist möglich bis spätestens Donnerstag, 20. April 2023.

Dienstag, 14.02.2023, 13:42 Uhr
Katia Meyer-Tien
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Quelle: Shutterstock / Christian Schwier
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Stromlieferantenwechsel an einem Tag soll möglich werden
Ab 2026 soll der Stromlieferantenwechsel binnen 24 Stunden möglich sein. Die Bundesnetzagentur hat jetzt das Festlegungsverfahren eröffnet.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat ein Festlegungsverfahren für einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel binnen 24 Stunden (LFW24) eröffnet. Die jetzt zur Konsultation gestellten Vorgaben sollen es sowohl Letztverbrauchern als auch Anlagenbetreibern im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen ermöglichen, innerhalb eines Werktages den Lieferanten zu wechseln. Gleichzeitig sollen Lieferanten und Netzbetreiber die Option bekommen, die damit in Zusammenhang stehenden Prozesse weiter zu automatisieren.

Eine derart spürbare Reduktion der Prozessdauer könne nur durch eine umfassende Prozessoptimierung und -überarbeitung erzielt werden, teilte die Bundesnetzagentur am 14. Februar mit. Besonders hervorzuheben seien folgende geplante Änderungen:
  • Im Verfahren soll eine Konsolidierung der Vorgaben für erzeugende und verbrauchende Marktlokationen erfolgen. Sämtliche bisher in der MPES (Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen Strom) enthaltenen Vorgaben sollen in die GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) überführt und bei Bedarf aktualisiert werden.
  • Die Beschlusskammer beabsichtigt, die prozessuale Struktur der GPKE zu überarbeiten, um Prozesse zu optimieren und Clearingaufwände zu verringern. So sollen beispielsweise zukünftig Daten rund um die Bilanzierung und Netznutzungsabrechnung nicht mehr im Rahmen der Netznutzungsanmeldung versendet werden. Darüber hinaus soll die Rolle des Netzbetreibers als zentraler Verteiler der Stammdaten entfallen. Stattdessen erfolgt die Verteilung eines Stammdatums durch den jeweiligen Verantwortlichen. Zudem sehe die Beschlusskammer einen gesonderten Prozess für den Austausch von Stammdaten zur Bilanzkreistreue als geboten an, heißt es in der Mitteilung der Bundesnetzagentur.
  • Dem beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden soll ein Prozess zur kurzfristigen Ermittlung der MaLo-ID (Marktlokationsidentifikationsnummer) im Bedarfsfall vorgeschaltet werden. Dieser soll durch konkrete Prüfvorgaben und die Verwendung einer API-Schnittstelle so hochgradig automatisiert sein, dass eine Identifikation anhand bestimmter Parameter innerhalb von zwei Stunden erfolgen kann.
  • Die Bilanzierung einer Marktlokation sowie die Netznutzungsabrechnung sollen zukünftig zur Vermeidung zweier Bilanzierungssysteme ausschließlich nach dem Synchronmodell erfolgen. Das Asynchronmodell soll nicht mehr angewendet werden.
  • Die Beschlusskammer hält die Etablierung einer Informationsbereitstellung in Richtung des Anschlussnutzers über wichtige Parameter seiner Netzanschlusssituation (beispielsweise die Ausstattung mit einer bestimmten Messtechnik, die Wahl eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers, das Vorhandensein von flexiblen Verbrauchseinrichtungen oder eine Eigenversorgung aus EE-Anlagen) durch den Netzbetreiber für unabdingbar und beabsichtigt eine dahingehende Informationspflicht festzulegen.
Die Neuregelung setzt den Paragrafen 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) um. Dieser sieht vor, dass spätestens ab dem 1. Januar 2026 der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden durchführbar und an jedem Werktag möglich sein. Diese Wechselfrist spiegelt die Vorgaben der entsprechenden EU-Richtlinie (2019/944, Artikel 12, Absatz 1) wider.

Weitere Informationen sowie die zur öffentlichen Konsultation gestellten Inhalte stellt die Bundesnetzagentur auf ihren Internetseiten bereit. Die Abgabe von Konsultationsbeiträgen ist möglich bis spätestens Donnerstag, 20. April 2023.

Dienstag, 14.02.2023, 13:42 Uhr
Katia Meyer-Tien

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