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Energie & Management > Europa - Streit um die Kosten der Russland-Sanktionen
Quelle: Fotolia / koya979
Europa

Streit um die Kosten der Russland-Sanktionen

Der Energieversorger Fortum und der Anlagenbauer Vestas streiten darüber, wer für Verluste von rund 200 Millionen Euro aus  einem geplatzten Geschäft mit Russland aufkommen muss.
Der finnische Energieversorger Fortum hatte die dänische Vestas mit dem Bau eines Windparks von 50 Windrädern für die russische Fortum-Tochter WEDF beauftragt. Dieser Auftrag konnte wegen der gegen Russland verhängten Sanktionen nicht bis zum Ende ausgeführt werden.

Unstrittig zwischen den beiden Vertragspartnern ist, dass Vestas keine neuen Windräder oder Ersatzteile nach Russland liefern und auch die bereits gelieferten Anlagen nicht warten darf. Umstritten ist indes, wer für die entstandenen Kosten aufkommt. 

Man verwehre sich vehemnt gegen die Behauptung, die gegen Russland verhängten Sanktionen unterlaufen zu wollen, heißt es in einer Mitteilung des Fortum-Konzerns. Fortum habe im Zusammenhang mit dem Projekt erhebliche Vorauszahlunge geleistet: „Vestas hat seine vertraglichen Verpflichtungen jedoch nicht erfüllt und weigert sich, die Vorauszahlungen und andere Kosten aus dem Projekt zurückzuerstatten.“ Man habe lange mit Vestas über eine einvernehmliche Lösung verhandelt, sei aber zu keinem Ergebnis gelangt. Deswegen sei die Anrufung des Schiedsgerichtes ICC ein fairer Weg, den Streit zu schlichten.

Der Staatskonzern aus Finnland betont darüberhinaus, dass er bereits im Mai 2022 begonnen habe, sich „kontrolliert aus dem russischen Markt zurückzuziehen“ und seine Investitionen dort abzustoßen. Veräußerungen benötigten jedoch die Genehmigung der russischen Behörden. „Fortum hält alle Sanktionen der EU ein und hat ein besonderes Programm aufgelegt, um dies sicherzustellen.“

Vestas sieht in der Forderung der Fortum eine Aufforderung, die EU-Sanktionen gegen Russland zu unterlaufen. „Wir sind sehr überrascht und bestürzt, dass ein staatliches Unternehmen aus einem Partnerland in der EU die Sanktionen gegen Russland offen in Frage stellt“, sagt Vestas-Chef, Henrik Andersen. Man suche jetzt eine Lösung des Problems auf politischer Ebene. Die von der EU verhängten Sanktionen gegen den russischen Energiesektor hinderten Vestas eindeutig daran, „Windturbinen nach dem Vertrag mit dem russischen Kunden WEDF zu liefern, zu installieren oder zu warten“.

Das dänische Unternehmen beruft sich auf eine besondere Sanktionsklausel in diesem Vertrag, nach dem jede Vertragspartei die Möglichkeit habe, „den Vertrag zu beenden, wenn er von internationalen Sanktionen betroffen ist“. Vestas habe einen großen Teil der Komponenten für die Windräder, die nach Russland geliefert werden sollten, bereits hergestellt. Der Wert dieser Teile übersteige die von WEDF/Fortum geleisteten Vorauszahlungen bei weitem: „Unter dem Strich trägt Vestas das Risiko und die Kosten für die Produktion der Komponenten, ohne dafür bezahlt zu werden. Fortum trägt das Risiko und die Kosten für Zahlungen, die erfolgten, bevor die Komponenten geliefert werden.“

In dem Schiedsverfahren geht es darum, ob diese Aufteilung der Risiken und Kosten korrigiert werden muss.

Montag, 7.08.2023, 16:12 Uhr
Tom Weingärtner
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Streit um die Kosten der Russland-Sanktionen
Der Energieversorger Fortum und der Anlagenbauer Vestas streiten darüber, wer für Verluste von rund 200 Millionen Euro aus  einem geplatzten Geschäft mit Russland aufkommen muss.
Der finnische Energieversorger Fortum hatte die dänische Vestas mit dem Bau eines Windparks von 50 Windrädern für die russische Fortum-Tochter WEDF beauftragt. Dieser Auftrag konnte wegen der gegen Russland verhängten Sanktionen nicht bis zum Ende ausgeführt werden.

Unstrittig zwischen den beiden Vertragspartnern ist, dass Vestas keine neuen Windräder oder Ersatzteile nach Russland liefern und auch die bereits gelieferten Anlagen nicht warten darf. Umstritten ist indes, wer für die entstandenen Kosten aufkommt. 

Man verwehre sich vehemnt gegen die Behauptung, die gegen Russland verhängten Sanktionen unterlaufen zu wollen, heißt es in einer Mitteilung des Fortum-Konzerns. Fortum habe im Zusammenhang mit dem Projekt erhebliche Vorauszahlunge geleistet: „Vestas hat seine vertraglichen Verpflichtungen jedoch nicht erfüllt und weigert sich, die Vorauszahlungen und andere Kosten aus dem Projekt zurückzuerstatten.“ Man habe lange mit Vestas über eine einvernehmliche Lösung verhandelt, sei aber zu keinem Ergebnis gelangt. Deswegen sei die Anrufung des Schiedsgerichtes ICC ein fairer Weg, den Streit zu schlichten.

Der Staatskonzern aus Finnland betont darüberhinaus, dass er bereits im Mai 2022 begonnen habe, sich „kontrolliert aus dem russischen Markt zurückzuziehen“ und seine Investitionen dort abzustoßen. Veräußerungen benötigten jedoch die Genehmigung der russischen Behörden. „Fortum hält alle Sanktionen der EU ein und hat ein besonderes Programm aufgelegt, um dies sicherzustellen.“

Vestas sieht in der Forderung der Fortum eine Aufforderung, die EU-Sanktionen gegen Russland zu unterlaufen. „Wir sind sehr überrascht und bestürzt, dass ein staatliches Unternehmen aus einem Partnerland in der EU die Sanktionen gegen Russland offen in Frage stellt“, sagt Vestas-Chef, Henrik Andersen. Man suche jetzt eine Lösung des Problems auf politischer Ebene. Die von der EU verhängten Sanktionen gegen den russischen Energiesektor hinderten Vestas eindeutig daran, „Windturbinen nach dem Vertrag mit dem russischen Kunden WEDF zu liefern, zu installieren oder zu warten“.

Das dänische Unternehmen beruft sich auf eine besondere Sanktionsklausel in diesem Vertrag, nach dem jede Vertragspartei die Möglichkeit habe, „den Vertrag zu beenden, wenn er von internationalen Sanktionen betroffen ist“. Vestas habe einen großen Teil der Komponenten für die Windräder, die nach Russland geliefert werden sollten, bereits hergestellt. Der Wert dieser Teile übersteige die von WEDF/Fortum geleisteten Vorauszahlungen bei weitem: „Unter dem Strich trägt Vestas das Risiko und die Kosten für die Produktion der Komponenten, ohne dafür bezahlt zu werden. Fortum trägt das Risiko und die Kosten für Zahlungen, die erfolgten, bevor die Komponenten geliefert werden.“

In dem Schiedsverfahren geht es darum, ob diese Aufteilung der Risiken und Kosten korrigiert werden muss.

Montag, 7.08.2023, 16:12 Uhr
Tom Weingärtner

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