Das Bundesfinanzministerium will dezentrale "virtuelle" Kraftwerke der Stromsteuer unterwerfen - und trifft damit auf das Unverständnis von Christian Thole und Niko Liebheit*.
Nach Angaben des Ministeriums soll möglichst noch im August die Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung in Kraft treten, welche bereits im Entwurf vorliegt. Bleibt dieser Entwurf unverändert, sind künftig alle dezentralen "kleinen" Anlagen bis zu 2 MW, die "zentral gesteuert" werden, nicht mehr begünstigt.
Durch eine überraschende Erweiterung des Anlagenbegriffs in § 12a de
Dienstag, 2.08.2011, 12:24 Uhr
Redaktion
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