Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes will die Grenze für die Befreiung eigengenutzter Anlagen von der Stromsteuer von bisher 2 MW auf 100 kW radikal senken.
Mit der vom Bundesfinanzministerium (BMF) verfassten Energiesteuernovelle, die am 1. August in Kraft treten soll, wird die seit zwei Jahren fällige Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Energiebesteuerung ins nationale Recht in Angriff genommen. Der Kern ist die von der EU verlangte Besteuerung der zum Heizen eingesetzten Stein- und Braunkohle, für die allerdings ein eher symbolischer Steuersatz von 0
Mittwoch, 1.02.2006, 16:55 Uhr
Jan Mühlstein
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