Ab dem 1. August gibt es für alle zum „Verheizen" eingesetzten Brennstoffe eine Input-Steuer. Hiervon sind Kraftwerke befreit, weil der dort erzeugte Strom einer Output-Steuer unterliegt. Steuervergünstigungen gibt es auch für Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).
Das „Gesetz zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes“, mit dem Vorgaben der EU umgesetzt wurden, ist vom Bundestag am 29. Juni beschlossen und am 19. Juli im Bundesgesetzesblatt verkündet worden. Ãœber die 67 Paragraphen des neuen Energiesteuergesetzes (EnergieStG) und die neun zum Teil umfassenden Änderungen des Stromsteuergese
Dienstag, 1.08.2006, 16:08 Uhr
Jan Mühlstein
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