Nach einer Entscheidung der Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sind Energieerzeugnisse, die zwischen dem 1. Januar 2004 und dem 1. August 2006 zur Stromerzeugung verwendet wurden, von der Mineralölsteuer befreit.
In dem Ausgangsverfahren, bei dem die Betreibergesellschaft des Flughafen Köln/Bonn als Klägerin von der Berliner Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) vertreten wurde, ging es um die Rückforderung der Mineralölsteuer für Gasöl, das zur Stromerzeugung verwendet wurde. Die Betreibergesellschaft unterhält für die Bordstromversorgung von Flugzeugen Bodenstromaggregate und hatte im Jahr 2004 insgesamt 585
Dienstag, 22.07.2008, 13:23 Uhr
Andreas Kögler
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