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Energie & Management > Dänemark - Steuer-Milliarden für CCS
Quelle: Fotolia / daboost
Dänemark

Steuer-Milliarden für CCS

Die dänische Regierung darf Beihilfen im Umfang von 1,1 Milliarden Euro bereitstellen, um Treibhausgase einzulagern.
Die EU-Kommission hat die Regelung zur Vergabe der Beihilfen jetzt genehmigt. Zur Begründung verwies Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager darauf, dass Dänemark damit einen Beitrag leiste, seine nationalen und die europäischen Klimaziele zu erreichen.

Das Königreich will sein Treibhausgase bis 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. Mit den Beihilfen könnten „signifikante Mengen CO2“ entgelagert werdern, die sonst in die Atmosphäre gelangen würden. Gleichzeitig werde dafür gesorgt, dass der Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt nur geringfügig beeinträchtigt werde.

Die Beihilfen sind vor allem für Industriebetriebe bestimmt und sollen für eine „breite Anwendung der CCS-Technik zur Senkung der CO2-Emissionen“ sorgen. „Damit unterstützen wir CCS als wirtschaftlich tragfähiges und wirksames Instrument zur Begrenzung des Klimawandels.“ Die Beihilfen sollen dazu beitragen, das Vertrauen von Investoren in die CCS-Technik zu stärken, ihre Kosten zu reduzieren und einen Markt dafür in Dänemark zu entwickeln.

Höchstens 55 Millionen Euro pro Empfänger


Die Vergabe der Mittel soll in einem Bieterverfahren erfolgen, an dem sich neben Industriebetrieben auch Kraftwerke und Müllverbrennungsanlagen beteiligen können. Es soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Der Höchstbetrag für einen einzelnen Empfänger soll 55 Millionen Euro (in stabilen Preisen) nicht übersteigen. In 20 Jahren müssen ab 2026 mindestens 400 000 Tonnen CO2 pro Projekt und Jahr eingelagert werden. Mit der Beihilfe soll die Differenz zwischen den Kosten der Einlagerung über 20 Jahre und den erwarteten Gewinnen ausgeglichen werden.

Die Bewertung der Kommission habe dazu geführt, dass die Beihilfen „notwendig und angemessen“ seien, einen Beitrag zu den Klimazielen der Union leisteten und einen wirksamen Anreiz darstellten, in die CCS-Technologie zu investieren. Die Beihilfen seien zeitlich und finanziell begrenzt und damit auch ihr wettbewerbsbeschränkender Chrakter. Das Bieterverfahren sorge dafür, dass die Beihilfen auf ein Minimum beschränkt blieben. Dänemark garantiere außerdem dafür, dass nur zusätzliche Reduktionen der CO2-Emissionen bezuschusst würden und Mitnahmeeffekte ausgeschlossen seien.

Donnerstag, 12.01.2023, 16:19 Uhr
Tom Weingärtner
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Dänemark
Steuer-Milliarden für CCS
Die dänische Regierung darf Beihilfen im Umfang von 1,1 Milliarden Euro bereitstellen, um Treibhausgase einzulagern.
Die EU-Kommission hat die Regelung zur Vergabe der Beihilfen jetzt genehmigt. Zur Begründung verwies Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager darauf, dass Dänemark damit einen Beitrag leiste, seine nationalen und die europäischen Klimaziele zu erreichen.

Das Königreich will sein Treibhausgase bis 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. Mit den Beihilfen könnten „signifikante Mengen CO2“ entgelagert werdern, die sonst in die Atmosphäre gelangen würden. Gleichzeitig werde dafür gesorgt, dass der Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt nur geringfügig beeinträchtigt werde.

Die Beihilfen sind vor allem für Industriebetriebe bestimmt und sollen für eine „breite Anwendung der CCS-Technik zur Senkung der CO2-Emissionen“ sorgen. „Damit unterstützen wir CCS als wirtschaftlich tragfähiges und wirksames Instrument zur Begrenzung des Klimawandels.“ Die Beihilfen sollen dazu beitragen, das Vertrauen von Investoren in die CCS-Technik zu stärken, ihre Kosten zu reduzieren und einen Markt dafür in Dänemark zu entwickeln.

Höchstens 55 Millionen Euro pro Empfänger


Die Vergabe der Mittel soll in einem Bieterverfahren erfolgen, an dem sich neben Industriebetrieben auch Kraftwerke und Müllverbrennungsanlagen beteiligen können. Es soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Der Höchstbetrag für einen einzelnen Empfänger soll 55 Millionen Euro (in stabilen Preisen) nicht übersteigen. In 20 Jahren müssen ab 2026 mindestens 400 000 Tonnen CO2 pro Projekt und Jahr eingelagert werden. Mit der Beihilfe soll die Differenz zwischen den Kosten der Einlagerung über 20 Jahre und den erwarteten Gewinnen ausgeglichen werden.

Die Bewertung der Kommission habe dazu geführt, dass die Beihilfen „notwendig und angemessen“ seien, einen Beitrag zu den Klimazielen der Union leisteten und einen wirksamen Anreiz darstellten, in die CCS-Technologie zu investieren. Die Beihilfen seien zeitlich und finanziell begrenzt und damit auch ihr wettbewerbsbeschränkender Chrakter. Das Bieterverfahren sorge dafür, dass die Beihilfen auf ein Minimum beschränkt blieben. Dänemark garantiere außerdem dafür, dass nur zusätzliche Reduktionen der CO2-Emissionen bezuschusst würden und Mitnahmeeffekte ausgeschlossen seien.

Donnerstag, 12.01.2023, 16:19 Uhr
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