Das Landgericht Köln hat eine Klage der Thyssengas GmbH, Duisburg, auf Feststellung der Wirksamkeit eines Liefervertrags mit den Stadtwerken Aachen AG (STAWAG) zurückgewiesen.
Zuvor hatte die STAWAG diesen Vertrag, in dem sie sich 1984 verpflichtet hatte, bis zum 1. Oktober 2003 ausschließlich Gas von Thyssengas zu beziehen, wegen Verstoßes gegen das deutsche und das europäische Kartellrecht für nichtig erklärt. Die STAWAG argumentierte, andere Anbieter hätten deutlich günstigeres Erdgas angeboten, unter ihnen die Trianel European Energy Trading GmbH, an der die STAWAG
Donnerstag, 8.06.2000, 09:51 Uhr
Angelika Riedel
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