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Energie & Management > Gas - Standardlastprofile sind für kommende Heizperiode anzupassen
Quelle: Shutterstock / Hamik
Gas

Standardlastprofile sind für kommende Heizperiode anzupassen

Die Bundesnetzagentur fordert von den Gas-Verteilernetzbetreibern, vor der kommenden Heizperiode synthetische Standardlastprofile mit den Daten des Winters 2020/21 zu aktualisieren.
Die Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur fordert Gasverteilernetzbetreiber auf, ihre Standardlastprofile für die Abrechnung zu aktualisieren. So soll verändertes Verbraucherverhalten aus dem vergangenen Winter 2021 / 22 besser berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere bei Verteilernetzbetreibern, die ein synthetisches Standardlastprofilverfahren anwenden und eine Stichtagsabrechnung der Verbrauchsmengen durchführen.

So sollen die durch die Haushaltskunden bereits in der vorigen Heizperiode gegebenenfalls realisierten Einsparungen im Gasverbrauch zeitnah berücksichtigt werden. Dies sei vor der angespannten Gasversorgungslage wichtig für die Bedarfsprognosen für das Winterhalbjahr 2022 / 2023. Zudem werden die Gasumlagen, die die Versorger zahlen müssen, nach dem standardisierten Verbrauch erhoben. Sie selbst können sie aber nur nach den tatsächlich verbrauchten Mengen bei ihren Kunden abrechnen.

Die Mitteilung Nr. 9 setzt den Beschluss "GaBi Gas 2.0" vom 19. Dezember 2014 um. Sie schreibt dahingehende Prüfungen der Verteilernetzbetreiber für ihre Netzbilanzen / Netzkonten vor. Gegebenenfalls müssten kurzfristig angemessene Korrekturmaßnahmen am verwendeten synthetischen Standardlastprofilverfahren zur Abbildung der festgestellten Verbrauchsreduktionen bei Haushaltskunden vorgenommen werden.

Die Mitteilung Nr. 9 steht auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zur Verfügung.

Dienstag, 23.08.2022, 11:21 Uhr
Susanne Harmsen
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Standardlastprofile sind für kommende Heizperiode anzupassen
Die Bundesnetzagentur fordert von den Gas-Verteilernetzbetreibern, vor der kommenden Heizperiode synthetische Standardlastprofile mit den Daten des Winters 2020/21 zu aktualisieren.
Die Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur fordert Gasverteilernetzbetreiber auf, ihre Standardlastprofile für die Abrechnung zu aktualisieren. So soll verändertes Verbraucherverhalten aus dem vergangenen Winter 2021 / 22 besser berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere bei Verteilernetzbetreibern, die ein synthetisches Standardlastprofilverfahren anwenden und eine Stichtagsabrechnung der Verbrauchsmengen durchführen.

So sollen die durch die Haushaltskunden bereits in der vorigen Heizperiode gegebenenfalls realisierten Einsparungen im Gasverbrauch zeitnah berücksichtigt werden. Dies sei vor der angespannten Gasversorgungslage wichtig für die Bedarfsprognosen für das Winterhalbjahr 2022 / 2023. Zudem werden die Gasumlagen, die die Versorger zahlen müssen, nach dem standardisierten Verbrauch erhoben. Sie selbst können sie aber nur nach den tatsächlich verbrauchten Mengen bei ihren Kunden abrechnen.

Die Mitteilung Nr. 9 setzt den Beschluss "GaBi Gas 2.0" vom 19. Dezember 2014 um. Sie schreibt dahingehende Prüfungen der Verteilernetzbetreiber für ihre Netzbilanzen / Netzkonten vor. Gegebenenfalls müssten kurzfristig angemessene Korrekturmaßnahmen am verwendeten synthetischen Standardlastprofilverfahren zur Abbildung der festgestellten Verbrauchsreduktionen bei Haushaltskunden vorgenommen werden.

Die Mitteilung Nr. 9 steht auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zur Verfügung.

Dienstag, 23.08.2022, 11:21 Uhr
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