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Energie & Management > Recht - Staatsanwalt erhebt Anklage gegen Ex-Stadtwerkechef
Quelle: Shutterstock
Recht

Staatsanwalt erhebt Anklage gegen Ex-Stadtwerkechef

Der frühere Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Säckingen soll Geld unterschlagen haben, so die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen.
Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat Anklage gegen den früheren Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Säckingen (Baden-Württemberg) und einen seiner Geschäftspartner erhoben. Die Ermittlungen gegen den Ex-Geschäftsführer laufen seit Spätsommer 2021 wegen des Verdachts der „gewerbsmäßigen Untreue“, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Dabei geht es um mindestens 200.000 Euro, die der damalige Geschäftsführer Martin Ritter in seiner Zeit als Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Säckingen mit einem Geschäftspartner zwischen November 2017 bis Dezember 2020 unterschlagen haben soll. Mit Scheinrechnungen sollen sich der Geschäftsführer und sein Partner bereichert haben. Es seien Rechnungen über Leistungen ausgestellt worden, die nie erbracht worden seien.

Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilt, soll Ritter bereits als „entscheidungsbefugter Angestellter“ von 2005 bis 2015 ebenfalls Scheinrechnungen bei einem Netzbetreiber in Freiburg erstellt haben. Dem Unternehmen soll ein Gesamtschaden in Höhe von zirka 500.000 Euro entstanden sein. Allerdings sind laut Staatsanwalt diese Untreuehandlungen bereits verjährt.

Ritter wechselte nach seinem Engagement in Bad Säckingen zu Jahresbeginn 2021 als Geschäftsführer zu den Stadtwerken Straubing nach Bayern. Dort trennte man sich aber nach Bekanntwerden der Vorwürfe und der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen wieder voneinander.

Wie die Staatsanwaltschaft abschließend mitteilte, gelte „bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung“.

Wie der Südkurier meldete, habe die Redaktion während der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen mehrmals versucht, mit dem Ex-Geschäftsführer Kontakt aufzunehmen, damit er Stellung nehmen könne, was jedoch nicht gelang. Laut Zeitung ist sein Aufenthaltsort unbekannt.
 

Freitag, 27.01.2023, 16:16 Uhr
Stefan Sagmeister
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Staatsanwalt erhebt Anklage gegen Ex-Stadtwerkechef
Der frühere Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Säckingen soll Geld unterschlagen haben, so die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen.
Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat Anklage gegen den früheren Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Säckingen (Baden-Württemberg) und einen seiner Geschäftspartner erhoben. Die Ermittlungen gegen den Ex-Geschäftsführer laufen seit Spätsommer 2021 wegen des Verdachts der „gewerbsmäßigen Untreue“, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Dabei geht es um mindestens 200.000 Euro, die der damalige Geschäftsführer Martin Ritter in seiner Zeit als Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Säckingen mit einem Geschäftspartner zwischen November 2017 bis Dezember 2020 unterschlagen haben soll. Mit Scheinrechnungen sollen sich der Geschäftsführer und sein Partner bereichert haben. Es seien Rechnungen über Leistungen ausgestellt worden, die nie erbracht worden seien.

Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilt, soll Ritter bereits als „entscheidungsbefugter Angestellter“ von 2005 bis 2015 ebenfalls Scheinrechnungen bei einem Netzbetreiber in Freiburg erstellt haben. Dem Unternehmen soll ein Gesamtschaden in Höhe von zirka 500.000 Euro entstanden sein. Allerdings sind laut Staatsanwalt diese Untreuehandlungen bereits verjährt.

Ritter wechselte nach seinem Engagement in Bad Säckingen zu Jahresbeginn 2021 als Geschäftsführer zu den Stadtwerken Straubing nach Bayern. Dort trennte man sich aber nach Bekanntwerden der Vorwürfe und der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen wieder voneinander.

Wie die Staatsanwaltschaft abschließend mitteilte, gelte „bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung“.

Wie der Südkurier meldete, habe die Redaktion während der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen mehrmals versucht, mit dem Ex-Geschäftsführer Kontakt aufzunehmen, damit er Stellung nehmen könne, was jedoch nicht gelang. Laut Zeitung ist sein Aufenthaltsort unbekannt.
 

Freitag, 27.01.2023, 16:16 Uhr
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