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Energie & Management > Politik - Schutzklauseln für Konzernzahlungen
Politik

Schutzklauseln für Konzernzahlungen

Die Bundesregierung hat am Abend des 9. September Forderungen der Opposition nachgegeben und die Vereinbarung über die Zahlungen für Laufzeitverlängerungen der Kernkraftwerke  mit RWE, Eon, EnBW und Vattenfall veröffentlicht.
Daraus geht hervor, dass die Stromkonzerne sich gegen höhere Zahlungen abgesichert haben. In dem „Förderfondsvertrag" ist festgelegt, dass die Konzerne entsprechend der ihren KKW zugeschiebenen Reststrommengen ab 2017 einen „Förderbeitrag" von 9 Euro/MWh an ein „Sondervermögen des Bundes zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Umsetzung des Energiekonzeptes (F

Freitag, 10.09.2010, 11:04 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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Schutzklauseln für Konzernzahlungen
Die Bundesregierung hat am Abend des 9. September Forderungen der Opposition nachgegeben und die Vereinbarung über die Zahlungen für Laufzeitverlängerungen der Kernkraftwerke  mit RWE, Eon, EnBW und Vattenfall veröffentlicht.
Daraus geht hervor, dass die Stromkonzerne sich gegen höhere Zahlungen abgesichert haben. In dem „Förderfondsvertrag" ist festgelegt, dass die Konzerne entsprechend der ihren KKW zugeschiebenen Reststrommengen ab 2017 einen „Förderbeitrag" von 9 Euro/MWh an ein „Sondervermögen des Bundes zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Umsetzung des Energiekonzeptes (F

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