Strom-Übertragungsnetzbetreiber sollen künftig ihre Investitionen in neue Netze schneller über die Netzentgelte refinanzieren können.
Das Bundeskabinett hat am 14. Dezember eine vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagene Änderung der Anreizregulierungsverordnung beschlossen. Demnach können Übertragungsnetzbetreiber künftig ihre Investitionen in neue Stromnetze nach zwei Jahren in ihre Kalkulation einfließen lassen und über die Netzentgelte refinanzieren. Die bisherige Regelung sah vor, dass die Investitionen auf allen Netze
Mittwoch, 14.12.2011, 16:55 Uhr
Andreas Kögler
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