Die Bundesnetzagentur in Bonn hat den deutschen Stromverteilnetzbetreibern, die in der ersten Regulierungsperiode am regulären Verfahren der Anreizregulierung teilnehmen, Ende November die Höhe des sogenannten Qualitätselements (Q-Element) mitgeteilt.
Mit dem Q-Element bewertet die Behörde im Rahmen der Anreizregulierung die Versorgungsqualität der Netzbetreiber. Unternehmen, deren Netze sich in den Jahren 2007 bis 2009 durch eine gute Versorgungsqualität ausgezeichnet haben, erhalten auf Basis der Bewertung einen Zuschlag auf die Erlösobergrenze für die Jahre 2012 und 2013. Netzzbetreiber mit einer vergleichsweise schlechten Qualität müss
Mittwoch, 30.11.2011, 16:00 Uhr
Andreas Kögler
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