Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) hat das Verfahren für die Zulassung und Bekanntgabe von Sachverständigen für die Verifizierung von Zuteilungsanträgen im Rahmen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) im Internet veröffentlicht.
Die Zulassung als TEHG-Sachverständiger setzt entweder eine Zulassung durch die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) oder eine Bestellung als Sachverständiger nach § 36 Gewerbeordnung durch die örtlich zuständige IHK voraus. Beide Verfahren sind gebührenpflichtig und stehen grundsätzlich jedem Bewerber offen. Die Einrichtung eines weiteren Zulassung
Mittwoch, 23.06.2004, 09:54 Uhr
Cerstin Gammelin
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