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Um das Thema Stromkennzeichnung ist es in den letzten Jahren in Deutschland ruhig geworden. In Zukunft dürfte sich dies wieder ändern, meint Christian Maaß*.
Für Verbraucher, Betreiber von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie Anbieter von Ökostrom ist die Rechtslage unbefriedigend: Sie verhindert lokale Vermarktungsmodelle für Grünstrom, ist europarechtlich sowie ökologisch angreifbar und alles andere als transparent. Die aktuelle EEG-Novelle sollte zu einer Novellierung der Kennzeichnung von Grünstrom genutzt werden – in einem zweiten
Freitag, 25.04.2014, 12:08 Uhr
Redaktion
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