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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Konsultationsverfahren zur Stromkennzeichnung gestartet und befragt die Marktteilnehmer derzeit zur Ausgestaltung des Fragebogens und des erforderlichen Erhebungsverfahrens.
Mit dem Konsultationsverfahren soll den Energieversorgern die Möglichkeit gegeben werden, die für die Stromkennzeichnung benötigten Datenübermittlungspflichten abzustimmen. Wie die BNetzA mitteilte, haben Stromversorger bis zum 26. September 2014 Zeit, sich an dem Konsultationsverfahren zu beteiligen und ihre Beiträge bei der Behörde einzur
Donnerstag, 14.08.2014, 11:13 Uhr
Kai Eckert
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