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Energie & Management > Solarstrom - Rechtssicherheit beim Einspeisen
Solarstrom

Rechtssicherheit beim Einspeisen

Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), Berlin, und der Solar-Förderverein Aachen (SFV) haben einen bundesweit einheitlichen Mustervertrag entworfen, der Solarstrom-Anlagenbetreibern künftig mehr Rechtssicherheit gegenüber Netzbetreibern bieten soll.
Der Entwurf wird laut DGS von renommierten Verbänden wie dem Bund der Energieverbraucher und Eurosolar befürwortet. Insgesamt 500 Einspeiseverträge von Stromanbietern wurden von der Aachener Rechtsanwältin Dr. Christina Bönning geprüft. Neben unverständlichen Klauseln und Kündigungsrechten beinhalteten die Verträge auch Abweichungen von den EEG-Regelungen, resümierte Bönning. Der Mustervertrag

Montag, 30.07.2001, 17:33 Uhr
Aurelia Forreiter
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Rechtssicherheit beim Einspeisen
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), Berlin, und der Solar-Förderverein Aachen (SFV) haben einen bundesweit einheitlichen Mustervertrag entworfen, der Solarstrom-Anlagenbetreibern künftig mehr Rechtssicherheit gegenüber Netzbetreibern bieten soll.
Der Entwurf wird laut DGS von renommierten Verbänden wie dem Bund der Energieverbraucher und Eurosolar befürwortet. Insgesamt 500 Einspeiseverträge von Stromanbietern wurden von der Aachener Rechtsanwältin Dr. Christina Bönning geprüft. Neben unverständlichen Klauseln und Kündigungsrechten beinhalteten die Verträge auch Abweichungen von den EEG-Regelungen, resümierte Bönning. Der Mustervertrag

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