Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat Netzbetreibern in einem Urteil untersagt, ein Entgelt für die netztechnische Vorprüfungen zum Anschluss von Energieanlagen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu verlangen.
In einem Berufungsverfahren hat das Gericht in letzter Instanz entschieden, dass Netzbetreiber verpflichtet sind, kostenlos in Form einer nachprüfbaren Netzberechnung darüber Auskunft zu geben, ob eine Anschlussmöglichkeit für Photovoltaik-, Windkraft- oder Biomasseanlagen besteht, wie groß die abnehmbare Strommenge am geplanten Standort ist und wie hoch die voraussichtlichen Kosten des Netzanschl
Dienstag, 6.11.2001, 10:54 Uhr
Michael Pecka
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