Der Gesetzgeber müht sich redlich, den Verteilnetzbetreibern Anreize dafür zu setzen, Hochspannungsleitungen als Erdkabel zu realisieren. Warum trotzdem nach wie vor gesetzgeberischer Anpassungsbedarf besteht, erläutert Stefan Missling*.
Eine notwendige Bedingung für das Gelingen der Energiewende, die mit dem Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie begann, ist der zügige Ausbau der Stromnetze. Dies betrifft jedoch nicht nur die Höchstspannungsebene. Auch die Verteilnetzbetreiber sind in der Pflicht, ihre Netzstrukturen den sich ändernden Umständen anzupassen. Dem zeitlichen Druck, dem die Netzbetreiber dabei ausgeset
Donnerstag, 25.08.2011, 10:32 Uhr
Redaktion
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