Die neue Kooperationsvereinbarung Gas wirft als Selbstverpflichtung unter behördlicher Schirmherrschaft weiter Fragen auf, wie Olaf Däuper und Anne Böhnk* erläutern.
Vor gut einem Jahr begannen die Verbände BDEW, VKU und Geode mit der Arbeit an der vierten Kooperationsvereinbarung der Betreiber deutscher Gasversorgungsnetze (KoV IV). Die am 30. Juni verabschiedete Fassung gilt ab dem 1. Oktober verbindlich für alle Gasnetzbetreiber.
Die gut 600 Seiten starke KoV IV ist bemüht, die Lücken ihrer Vorgängerversionen zu schließen. Dies ist insow
Donnerstag, 21.07.2011, 15:05 Uhr
Redaktion
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