Olaf Däuper und Roman Ringwald* beschreiben, welche Rechtsfragen auch nach dem Atomausstieg immer noch ungeklärt sind.
Anfang Juni 2011 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, acht der damals noch 17 betriebenen Kernkraftwerke (KKW) dauerhaft stillzulegen - und das nur wenige Monate nach der hoch umstrittenen Laufzeitverlängerung bis ins Jahr 2040. Statt dieser steigt die Bundesrepublik nun stufenweise aus der Kernenergie aus. Bereits im Jahr 2022 wird kein Strom mehr in Kernkraftwerken produziert. Wer abe
Dienstag, 22.05.2012, 11:20 Uhr
Redaktion
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