Welche Kompetenzen den Landesbehörden im Emissionshandelsrecht zustehen, beschreiben Dr. Ines Zenke und Anja Schulze*.
Stellen Sie sich vor, Sie bauen an Ihrem Standort eine neue Anlage. Sie meinen, dass es sich dabei um eine Neuanlage handelt? Und wenn Sie eine zweite Anlage danebensetzen, dass Sie Betreiber zweier Anlagen sind? Und Ihr Heizkraftwerk, das für Ihre Papierherstellung Dampf erzeugt und liefert, kann doch nur eine Industrieanlage sein, oder?
Weit gefehlt: Geht es nach der Deutschen
Donnerstag, 10.05.2012, 09:42 Uhr
Redaktion
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