Für Stromnetzbetreiber erfolgt nun ebenfalls eine Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus für die Erlösobergrenzen der zweiten Regulierungsperiode. Stefan Missling und Diane Feller* erläutern die Hintergründe.
Im vergangenen Jahr sind die Gasnetzbetreiber in die Kostenprüfung eingestiegen, nun folgen die Stromnetzbetreiber. Bereits im Konsultationsverfahren zum Erlass einer Festlegung mit Vorgaben zur Datenerhebung hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) für Unmut in der Branche gesorgt. So war erstmalig für Netzbetreiber im regulären Verfahren eine zusätzliche, äußerst umfangreiche Datenabfrage zur Durchfüh
Mittwoch, 26.09.2012, 09:10 Uhr
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